Hier haben wir 16 Monate gewohnt und kaum jemand versteht, warum man diese Idylle nach so kurzer Zeit wieder verlässt.

Schaut man sich die offiziellen Seiten der Stadt Speyer an, so wird das Binsfeld als Teil des Landschaftsschutzgebietes "Pfälzische Rheinauen" und EU–Vogelschutzgebiet dargestellt. Im Nutzungskonzept sollen die Belange des Naturschutzes berücksichtigt werden.

Daher bittet die Stadt Speyer die Anwohner und Besucher des Naherholungsgebietes Binsfeld, diese Nutzungskonzeption zu beachten.

Von diesem Konzept ist das Binsfeld jedoch meilenweit entfernt und die Stadt Speyer wird und will es auch nicht in den Griff bekommen. Zu eng sind hier die Verknüpfungen und Verbindungen, man kennt sich, man ist befreundet, man hilft sich gegenseitig und drückt auch schon mal ein Auge zu. Wenn es ganz hart kommt, drückt man auch gerne beide Augen zu.


Die Lärmbelästigung im Binsfeld.

Im Binsfeld herrscht meist Süd - Westwind und das bedeutet eine enorme Belastung durch Verkehrslärm der nahen A61.

In den Sommermonaten, bei guter Sicht, wird das Binsfeld von NATO- Kampfjets im Tiefflug überflogen. Meist gegen 10 Uhr in Richtung Osten und 40 Minuten später dann wieder in Richtung Westen. Für Menschen ist das äußerst unangenehm, für Katzen ist das der reine Horror. Dagegen sind Passagiermaschinen, die den Speyerer Flughafen anfliegen, harmlos. Beides ist vollkommen normal, weil das Binsfeld kein Wohngebiet ist.

Hinzu kommen sommerliche Aktivitäten der Bundeswehr, der Vereine und Gaststätten, wobei man sich mit den verschiedenen Musikrichtungen, bis tief in die Nacht, abfinden muss.

Dann die sommerlichen Feuerwerke. Allesamt ungenehmigt, jeder macht, was er will und so lange er will. Das kann schon mal von 21:30 Uhr bis 0:30 Uhr gehen. Das Ordnungsamt Speyer ist natürlich Samstag Nacht nicht besetzt und am Montag kann man leider nichts mehr machen, weil man ja die Verursacher nicht ermitteln kann. Man würde ja gerne etwas unternehmen, ganz klar.... so geht das nicht.... aber.... Man kennt sich halt....


Das Landschaftsschutzgebiet braucht auch Jäger

Im Herbst treten dann die Jäger, als Heger und Pfleger, auf den Plan. Wer am Sonntag um 10 Uhr noch schläft wird glauben der Krieg sei ausgebrochen. Keine 15 Meter vor dem Schlafzimmer haben sich die Jäger am Seeufer postiert. Sie sind Teil einer langen Kette die sich am Seeufer hinzieht. An einem Ende wird das Feuer eröffnet, die Enten fliegen hoch und nun ballert die Jagdgesellschaft drauf los, was die Büchsen hergeben.
Das Katzen dabei panisch reagieren, muss ich wohl nicht erwähnen und wehe der Katze die sich im Schilf versteckt!
Danach kommen die Hunde zum Einsatz. Sie sollen die toten und angeschossenen Enten apportieren und wehe sie stellen dabei eine Katze!
Ein paar Enten fallen weit entfernt ins Wasser, werden dort nicht von den Hunden geholt und verrecken halt langsam. Dieses Hegen und Pflegen wiederholt sich dann im Abstand von 14 Tagen. Da kommt es auch schon mal vor das eine Gans angeschossen wird, davon fliegt und eben an einem anderen See ihr Leben aushaucht.


Illegale Abfallbeseitigung im Landschaftsschutzgebiet.

Im Binsfeld ist es durchaus normal das ein Teil der Anwohner und Platzpächter seinen Grünabfall am Seeufer entsorgt.
Es wäre Aufgabe der Stadt Speyer, hier insbesondere der unteren Naturschutzbehörde, diesem Treiben Einhalt zu gebieten.

Auch hier gilt prinzipiell: Man würde gerne etwas unternehmen, ganz klar.... so geht das nicht.... aber.... Man kennt sich halt....

Entlang der Ufer des Speyerlachsee, am westlichen Ufer des Kuhuntersee, zwischen Sonnensee und westlichem Ufer des Binsfeldsee, entlang des Biersiedersee und rund um den Silbersee stößt man häufig auf illegale Grünabfall- Halden. Im Sommer 2008 habe ich rund 35 dieser Abfallplätze gezählt, es sind jedoch wesentlich mehr! Teilweise mehrere Kubikmeter groß, wobei es sich nicht um Abfall der Badegäste handelt. Es handelt sich ausschließlich um Abfall der Anwohner! Man muss sich teilweise nur umdrehen und in den Garten gegenüber des Abfallhaufens schauen und man kann klar erkennen woher der Abfall stammt. Man könnte es sogar beweisen, wenn man wollte, aber die untere Naturschutzbehörde will das nicht.
Als Gewässerpächter ist der Angelverein mit diesem Problem vertraut und auch hier kennt man die Problematik, hat sich aber ein ganz eigenes Verhalten zurecht gelegt. Wie mir ein "ganz wichtiges Vereinsmitglied" mal erklärte verhält sich die Sache, wie folgt: Der Verein pachtet das Gewässer von der Stadt und dieser Umstand macht es unmöglich Druck, oder gar eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die untere Naturschutzbehörde einzuleiten.

Aber was soll man machen? Man würde gerne etwas unternehmen, ganz klar.... so geht das nicht.... aber....Man kennt sich halt....

Baurechtsverstöße im Binsfeld, oder der wilde Westen am roten Meer

In Speyer, bzw. im Binsfeld kennt jeder Jeden. Hier kann jeder machen was er will. Wichtige Voraussetzung ist jedoch das man die richtigen Leute kennt, dann klappt alles wie am Schnürchen und das seit über 50 Jahren. Sehr wichtig war damals auch das entsprechende Parteibuch. Es gab eine Zeit da nannte man das Binsfeld "Das rote Meer". Als dann eine andere große Partei den Bürgermeister stellte, sah die Sache ganz anders aus.... Das hat Tradition in Speyer.

Erschwerend kommt hinzu das es für das Binsfeld mehrere Bebauungspläne gibt. Der erste Bebauungsplan stammt aus dem Jahr 1977, der Zweite aus dem Jahr 1984, der Dritte aus dem Jahr 1996.

Nun muss man sich in die Denkweise der "Binsfelder" versetzen.
Man hat 1978 einen Bauplan eingereicht der dann auch problemlos abgehakt wurde, wenn man in der richtigen Partei war. War man in der falschen Partei, so legte man einen Fünfziger in den Bauantrag, so berichten jedenfalls ältere "Binsfelder", wobei es sich wahrscheinlich um beginnende Demenz handelt, weil es in ganz Deutschland sicher nie ein bestechliches Bauamt gab. Dann wurde losgelegt und wegen 50 cm schneidet kein "Binsfelder" einen Balken ab und somit wurde das Haus etwas größer und weil der Nachbar noch bessere Beziehungen hatte wurde seine Hütte noch etwas breiter und höher. Damit war klar, dass ein "kleiner" Anbau keine Probleme mit sich bringt.

Ein weiterer Ansatz in der Denkweise der "Binsfelder": Da ab 1984 die genehmigte umbaute Fläche größer war als im ersten Bebauungsplan greift automatisch der zweite Bebauungsplan. Im Zweifelsfall wurde das Haus eben erst 1984 erbaut. Der 20 m² Gartenschnuppen stand allerdings schon 1977, war somit genehmigt und aus Platzgründen wurde das Haus an den Schuppen angebaut.

Man kann sich fragen ob ein ungenehmigtes Gartenhäuschen wirklich der Rede wert ist, aber ganz so einfach ist die Sache nicht. In den meisten Anwesen beträgt die zulässige Grund und Geschossfläche 60 m² und nun kommt das kleine Gartenhaus mit 20 m², der Wintergarten mit 20 m², die umgewandelte Garage mit 15 m², der ungenehmigte Anbau mit 20 m² und die ungenehmigte Unterkellerung mit 15 m² hinzu. Rechnet man jetzt zusammen, dann kommt man auf 150 m². Dies ist kein Einzelfall und wird auch schon mal beim Verkauf durch Immobilienmakler ganz klar dargestellt.

Diese Zustände waren dem Bauamt der Stadt Speyer bekannt und sie waren auch klar zu erkennen. Dazu muss man kein Bausachverständiger sein, man muss sich nur mal die Dachflächen betrachten um klar zu erkennen, dass sich darunter mehr als 60 m² Wohnraum befinden.


Aber.... man kennt sich, man ist befreundet, man ist sich gegenseitig verbunden und man drückt auch schon mal ein Auge zu..

2001
Zwischen zwei Anwohnern kommt zu einem Rechtsstreit wegen eines illegal errichteten Carport. Der Eigentümer weigerte sich den Carport einzureißen. Warum sollte er auch? Im Binsfeld wurde schon immer massiv gegen das Baurecht verstoßen. Sein Problem war wohl, dass er nicht mit den richtigen Leuten befreundet war. Schließlich ist es ja nicht so, dass das Bauamt von den Baurechtsverstößen im Binsfeld nichts wusste, man hat sie lediglich nicht zur Kenntnis genommen.

Die Klage wegen des nicht genehmigten Carports landete schließlich vor dem Verwaltungsgericht Neustadt.


Das VG Neustadt entschied:
Das ein Vorgehen gegen illegal errichtete Vorhaben dort nur rechtmäßig sei, wo die Stadtverwaltung zuvor ein entsprechendes Gesamtkonzept erstellt habe.

13.11. 2003
Der Stadtrat stimmt einer umfassenden Bestandsaufnahme der baurechtlichen Verstöße zu.

Ab 2004
Es folgen gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen den Grundstückseigentümern und der Stadt Speyer um das Betretungsrecht der Grundstücke.

31.03. 2008
Von 247 Anwesen sind 241 kontrolliert.
Ohne Beanstandung sind 39 Anwesen
Kleinere Beanstandungen die umgehend beseitigt wurden gab es bei 24 Anwesen.
Bei 178 Anwesen gab es massive Verstöße gegen das Baurecht.


Bei 241 überprüften Anwesen wurden 517 Verstöße gegen das gültige Baurecht festgestellt. Damit dürfte Speyer unangefochten an der Spitze liegen.

Die Eigentümer von 6 Anwesen haben diese Überprüfung mit Hilfe ihrer Anwälte bis 2009 verhindern können.

01.04. 2008
Das Bauamt hatte kaum die Überprüfung beendet, da wurden die nächsten Carports und Wintergärten erstellt. Die ganz Schlauen hatten nämlich nur die Überprüfung abgewartet um danach los zulegen.

16.04. 2008
Der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Speyer stimmt dem, von der Verwaltung vorgeschlagenen, Sanierungskonzept zu.


Hier nun die Verstöße im Einzelnen und der Beschluss der Stadt Speyer zur Sanierung.


80 ungenehmigte Gartenhäuser zwischen 1 m² - bis 6 m²
25 ungenehmigte Gartenhäuser bis zu einer Größe von 21²

Beschluss:
Für ein Gartenhaus pro Grundstück kann bis zu einer Grundfläche von 6 m² eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans erteilt werden.
darüber hinausgehende Gartenhäuser sind zu entfernen bzw. in der Größe zu reduzieren.




11 ungenehmigte Hauseingangsüberdachungen von 2 m² bis 18 m²
64 ungenehmigte Überdachungen welche die zulässigen 8m² überschreiten

Beschluss:
Hausüberdachungen werden geduldet, soweit sie dem Schutz vor Wind und Wetter dienen und das übliche Maß von 4 m² nicht überschreiten.
Überdachte Flächen von Loggien und Terrassen werden bis zu einer Größe von 10 m² geduldet.
Darüber hinausgehende Überdachungen sind in ihrer Größe zu reduzieren.
Überdachungen von Kellertreppen werden geduldet.




22 ungenehmigte Wintergärten
13 Wintergärten sind zwischen 5m² und 15 m²
9 Wintergärten sind zwischen 17 m² und 27 m²


Beschluss:
Wintergärten, die zu einer Überschreitung des zulässigen Maßes der baurechtlichen Nutzung führen oder die als Nebenanlagen einzustufen sind, sind zu beseitigen.



43 ungenehmigte Anbauten
zwischen 3 m² und 28 m² die als Aufenthalts- Lager- und Hobbyräume genutzt werden.

Beschluss:
Bau rechtswidrig errichtete Anbauten müssen auf das genehmigte , bzw. genehmigungsfähige Maß zurück gebaut werden.
Durch die rechtswidrig errichteten Anbauten wird die zulässige Grund- und Geschossfläche von 60 m² überschritten.




20 ungenehmigte Terrassenunterkellerungen
zwischen 4 m² und 26 m² die in zwei Fällen als Wohnräume genutzt werden, der Rest als Abstell- und Lagerraum
Hier erlaube ich mir den Hinweis das es doch ein paar illegale Unterkellerungen gibt welche vom Bauamt nicht erkannt wurden, weil die Zugänge hinter begehbaren Schränken liegen.


Beschluss:
Die Terrassenunterkellerungen sind zu verschließen, die Nutzung der Räume ist einzustellen.



15 ungenehmigte Aufenthalts- und Schlafräume im Speicher

127 ungenehmigte Aufenthalts- und Schlafräume im Keller
die nicht die Voraussetzungen von § 43 und 45 der LBauO erfüllen! Somit nicht die lichte Raumhöhe und Belichtung erreichen!

Beschluss:
Die baurechtswidrige Umnutzung von Speicher- und Kellerräumen in Aufenthaltsräume wird nicht zugelassen.
Von Kontrollen wird jedoch abgesehen, da die Nutzung der Räume auf Dauer nicht effizient kontrollierbar ist.




59 Grenzgaragen
wurden in Wohn- Schlafräume umgewandelt.

Beschluss:
Umgenutzte Garagen sind ihrer genehmigten Nutzung zuzuführen.



16 ungenehmigte Carports
wobei in 9 Fällen der Carport die umgewandelte Garage ersetzt.

Beschluss:
Die unzulässigen Carports sind zu entfernen.



27 ungenehmigte Türen
zwischen Garage und Wohnhaus. Dadurch kann die Garage als Wohnraum genutzt werden, wenn gleich das bei der Überprüfug nicht der Fall war.

Beschluss:
Direkte Verbindungen wischen Wochenendhäusern und Garagen bzw. Garagenunterkellerungen sind zu schließen.



8 ungenehmigte Garagenunterkellerungen
zwischen 12 m² und 25 m² die als Wohnraum genutzt werden.

Beschluss:
Es werden weiterhin nur Garagenunterkellerungen als Tanklager mit Einstiegsluke zugelassen.
Die weiteren Garagenunterkellerungen sind zu zu mauern.





17.04. 2008
Oberbürgermeister Werner Schineller appelliert in einer Pressemitteilung an alle Eigentümer der Anwesen im Binsfeld das jetzt verabschiedete Sanierungskonzept kooperativ mit der Verwaltung umzusetzen.
Hier der genaue Wortlaut


Januar 2009
Man muss schon ziemlich naiv sein wenn man glaubt die Beschlüsse würden umgesetzt. Alles bleibt wie es ist. Lediglich neue Carports und Wintergärten sind dazu gekommen.

Auf eines muss jedoch noch hingewiesen werden! Wenn Sie im Binsfeld ein Grundstück erwerben, das alte Wochenendhaus abreißen oder umbauen wollen, kurz gesagt, wenn Sie eine Baugenehmigung brauchen, dann sollten Sie sich unbedingt an den gültigen Bebauungsplan halten. Sie können sich nicht vorstellen, wie genau und zuverlässig das Bauamt der Stadt Speyer arbeitet!

Sie sollten sich auch unbedingt an die Vorgaben der Unteren Naturschutzbehörde halten, wenn Sie das Seeufer neu gestalten, wenn gleich Ihr Nachbar eine wunderschöne Marina betoniert hat.




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