Baurechtsverstöße im Binsfeld, oder der wilde Westen am roten Meer
In Speyer, bzw. im Binsfeld kennt jeder Jeden. Hier kann jeder machen was er will. Wichtige Voraussetzung ist jedoch
das man die richtigen Leute kennt, dann klappt alles wie am Schnürchen und das seit über 50 Jahren. Sehr
wichtig war damals auch das entsprechende Parteibuch. Es gab eine Zeit da nannte man das Binsfeld "Das rote Meer".
Als dann eine andere große Partei den Bürgermeister stellte, sah die Sache ganz anders aus.... Das hat
Tradition in Speyer.
Erschwerend kommt hinzu das es für das Binsfeld mehrere Bebauungspläne gibt. Der erste Bebauungsplan stammt aus dem
Jahr 1977, der Zweite aus dem Jahr 1984, der Dritte aus dem Jahr 1996.
Nun muss man sich in die Denkweise der "Binsfelder" versetzen.
Man hat 1978 einen Bauplan eingereicht der dann auch problemlos abgehakt wurde, wenn man in der richtigen Partei war.
War man in der falschen Partei, so legte man einen Fünfziger in den Bauantrag, so berichten jedenfalls
ältere "Binsfelder", wobei es sich wahrscheinlich um beginnende Demenz handelt, weil es in ganz Deutschland sicher
nie ein bestechliches Bauamt gab. Dann wurde losgelegt und wegen 50 cm schneidet kein "Binsfelder" einen Balken ab und
somit wurde das Haus etwas größer und weil der Nachbar noch bessere Beziehungen hatte wurde seine
Hütte noch etwas breiter und höher. Damit war klar, dass ein "kleiner" Anbau keine Probleme mit sich bringt.
Ein weiterer Ansatz in der Denkweise der "Binsfelder": Da ab 1984 die genehmigte umbaute Fläche größer war als im ersten
Bebauungsplan greift automatisch der zweite Bebauungsplan. Im Zweifelsfall wurde das Haus eben erst 1984 erbaut. Der
20 m² Gartenschnuppen stand allerdings schon 1977, war somit genehmigt und aus Platzgründen wurde das Haus an den
Schuppen angebaut.
Man kann sich fragen ob ein ungenehmigtes Gartenhäuschen wirklich der Rede wert ist, aber ganz so einfach ist die
Sache nicht. In den meisten Anwesen beträgt die zulässige Grund und Geschossfläche 60 m² und nun
kommt das kleine Gartenhaus mit 20 m², der Wintergarten mit 20 m², die umgewandelte Garage mit 15 m²,
der ungenehmigte Anbau mit 20 m² und die ungenehmigte Unterkellerung mit 15 m² hinzu. Rechnet man jetzt
zusammen, dann kommt man auf 150 m². Dies ist kein Einzelfall und wird auch schon mal beim Verkauf durch
Immobilienmakler ganz klar dargestellt.
Diese Zustände waren dem Bauamt der Stadt Speyer bekannt und sie waren auch klar zu erkennen. Dazu muss man kein
Bausachverständiger sein, man muss sich nur mal die Dachflächen betrachten um klar zu erkennen, dass sich
darunter mehr als 60 m² Wohnraum befinden.
Aber.... man kennt sich, man ist befreundet, man ist sich gegenseitig verbunden und man drückt
auch schon mal ein Auge zu..
2001
Zwischen zwei Anwohnern kommt zu einem Rechtsstreit wegen eines illegal errichteten Carport. Der Eigentümer
weigerte sich den Carport einzureißen. Warum sollte er auch? Im Binsfeld wurde schon immer massiv gegen das
Baurecht verstoßen. Sein Problem war wohl, dass er nicht mit den richtigen Leuten befreundet war.
Schließlich ist es ja nicht so, dass das Bauamt von den Baurechtsverstößen im Binsfeld nichts wusste,
man hat sie lediglich nicht zur Kenntnis genommen.
Die Klage wegen des nicht genehmigten Carports landete schließlich vor dem Verwaltungsgericht Neustadt.
Das VG Neustadt entschied:
Das ein Vorgehen gegen illegal errichtete Vorhaben dort nur rechtmäßig sei, wo die Stadtverwaltung zuvor ein
entsprechendes Gesamtkonzept erstellt habe.
13.11. 2003
Der Stadtrat stimmt einer umfassenden Bestandsaufnahme der baurechtlichen Verstöße zu.
Ab 2004
Es folgen gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen den Grundstückseigentümern und der Stadt Speyer um das
Betretungsrecht der Grundstücke.
31.03. 2008
Von 247 Anwesen sind 241 kontrolliert.
Ohne Beanstandung sind 39 Anwesen
Kleinere Beanstandungen die umgehend beseitigt wurden gab es bei 24 Anwesen.
Bei 178 Anwesen gab es massive Verstöße gegen das Baurecht.
Bei 241 überprüften Anwesen wurden 517 Verstöße gegen das gültige
Baurecht festgestellt. Damit dürfte Speyer unangefochten an der Spitze liegen.
Die Eigentümer von 6 Anwesen haben diese Überprüfung mit Hilfe ihrer
Anwälte bis 2009 verhindern können.
01.04. 2008
Das Bauamt hatte kaum die Überprüfung beendet, da wurden die nächsten Carports und Wintergärten
erstellt. Die ganz Schlauen hatten nämlich nur die Überprüfung abgewartet um danach los zulegen.
16.04. 2008
Der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Speyer stimmt dem, von der Verwaltung vorgeschlagenen, Sanierungskonzept zu.
Hier nun die Verstöße im Einzelnen und der Beschluss der Stadt
Speyer zur Sanierung.
80 ungenehmigte Gartenhäuser
zwischen 1 m² - bis 6 m²
25 ungenehmigte Gartenhäuser
bis zu einer Größe von 21²
Beschluss:
Für ein Gartenhaus pro Grundstück kann bis zu einer Grundfläche von 6 m² eine Befreiung von der
Festsetzung des Bebauungsplans erteilt werden.
darüber hinausgehende Gartenhäuser sind zu entfernen bzw. in der Größe zu reduzieren.
11 ungenehmigte Hauseingangsüberdachungen
von 2 m² bis 18 m²
64 ungenehmigte Überdachungen
welche die zulässigen 8m² überschreiten
Beschluss:
Hausüberdachungen werden geduldet, soweit sie dem Schutz vor Wind und Wetter dienen und das übliche
Maß von 4 m² nicht überschreiten.
Überdachte Flächen von Loggien und Terrassen werden bis zu einer Größe von 10 m² geduldet.
Darüber hinausgehende Überdachungen sind in ihrer Größe zu reduzieren.
Überdachungen von Kellertreppen werden geduldet.
22 ungenehmigte Wintergärten
13 Wintergärten sind zwischen 5m² und 15 m²
9 Wintergärten sind zwischen 17 m² und 27 m²
Beschluss:
Wintergärten, die zu einer Überschreitung des zulässigen Maßes der baurechtlichen Nutzung
führen oder die als Nebenanlagen einzustufen sind, sind zu beseitigen.
43 ungenehmigte Anbauten
zwischen 3 m² und 28 m² die als Aufenthalts- Lager- und Hobbyräume genutzt werden.
Beschluss:
Bau rechtswidrig errichtete Anbauten müssen auf das genehmigte , bzw. genehmigungsfähige Maß zurück
gebaut werden.
Durch die rechtswidrig errichteten Anbauten wird die zulässige Grund- und Geschossfläche von 60 m²
überschritten.
20 ungenehmigte Terrassenunterkellerungen
zwischen 4 m² und 26 m² die in zwei Fällen als Wohnräume genutzt werden, der Rest als Abstell- und
Lagerraum
Hier erlaube ich mir den Hinweis das es doch ein paar illegale Unterkellerungen gibt welche vom Bauamt nicht erkannt
wurden, weil die Zugänge hinter begehbaren Schränken liegen.
Beschluss:
Die Terrassenunterkellerungen sind zu verschließen, die Nutzung der Räume ist einzustellen.
15 ungenehmigte Aufenthalts- und Schlafräume im Speicher
127 ungenehmigte Aufenthalts- und Schlafräume im Keller
die nicht die Voraussetzungen von § 43 und 45 der LBauO erfüllen! Somit nicht die lichte Raumhöhe und
Belichtung erreichen!
Beschluss:
Die baurechtswidrige Umnutzung von Speicher- und Kellerräumen in Aufenthaltsräume wird nicht zugelassen.
Von Kontrollen wird jedoch abgesehen, da die Nutzung der Räume auf Dauer nicht effizient kontrollierbar ist.
59 Grenzgaragen
wurden in Wohn- Schlafräume umgewandelt.
Beschluss:
Umgenutzte Garagen sind ihrer genehmigten Nutzung zuzuführen.
16 ungenehmigte Carports
wobei in 9 Fällen der Carport die umgewandelte Garage ersetzt.
Beschluss:
Die unzulässigen Carports sind zu entfernen.
27 ungenehmigte Türen
zwischen Garage und Wohnhaus. Dadurch kann die Garage als Wohnraum genutzt werden, wenn gleich das bei der
Überprüfug nicht der Fall war.
Beschluss:
Direkte Verbindungen wischen Wochenendhäusern und Garagen bzw. Garagenunterkellerungen sind zu schließen.
8 ungenehmigte Garagenunterkellerungen
zwischen 12 m² und 25 m² die als Wohnraum genutzt werden.
Beschluss:
Es werden weiterhin nur Garagenunterkellerungen als Tanklager mit Einstiegsluke zugelassen.
Die weiteren Garagenunterkellerungen sind zu zu mauern.
17.04. 2008
Oberbürgermeister Werner Schineller appelliert in einer Pressemitteilung an alle Eigentümer der Anwesen im Binsfeld
das jetzt verabschiedete Sanierungskonzept kooperativ mit der Verwaltung umzusetzen.
Hier der genaue Wortlaut
Januar 2009
Man muss schon ziemlich naiv sein wenn man glaubt die Beschlüsse würden umgesetzt. Alles bleibt wie es ist.
Lediglich neue Carports und Wintergärten sind dazu gekommen.
Auf eines muss jedoch noch hingewiesen werden! Wenn Sie im Binsfeld ein Grundstück erwerben, das alte Wochenendhaus
abreißen oder umbauen wollen, kurz gesagt, wenn Sie eine Baugenehmigung brauchen, dann sollten Sie sich unbedingt
an den gültigen Bebauungsplan halten. Sie können sich nicht vorstellen, wie genau und zuverlässig das
Bauamt der Stadt Speyer arbeitet!
Sie sollten sich auch unbedingt an die Vorgaben der Unteren Naturschutzbehörde halten, wenn Sie das Seeufer neu
gestalten, wenn gleich Ihr Nachbar eine wunderschöne Marina betoniert hat.
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